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Fugen in Calciumsulfatestrichen

Empfehlungen auf Grundlage von Hinweisblättern der Verbände BEB und IWM
 

 

 

Planungsaufgaben

 

Nach DIN 18560 Teil 2 ist der Bauwerksplaner für das Erstellen eines Fugenplans verantwortlich. Der Fugenplan ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung und muss den Ausführenden der einzelnen Bodengewerke vorliegen.


Die endgültige Lage der Fugen ist vor der Ausführung durch den Planer in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken (Heizungsbauer, Estrichleger und Bodenbelagsverleger) vor Ort festzulegen.

 

Planungshilfen finden sie unter den Menüpunkten

 

  • Unbeheizte Calciumsulfatestriche
  • Beheizte Calciumsulfatestriche